Ehrungswesen

Ob aktiv als Musiker:in oder im Ehrenamt tätig - 
Ehrungen sind gelebte Wertschätzung in unserem Landesverband! 

Unsere aktiven Musiker:innen, Dirigent:innen, Vorstandsmitglieder:innen sowie fördernde Mitglieder:innen leisten wertvolle Arbeit für die Musik und das Vereins-/ Verbandsleben. Mit den Ehrungen vom Landesmusikverband RLP oder auch der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände (BDMV), möchten wir dieses Engagement und die langjährige aktive/fördernde Zeit würdigen und unsere Anerkennung ausdrücken.

Auch Vereine, die eine 100-jährige aktive Musiktätigkeit nachweisen können, können sich für die ProMusica-Plakette bewerben, die höchste vom Bundespräsidenten ausgezeichnete Ehrung für das aktive Vereinsleben in der Amateurmusik. 

Im Zuge der Digitalisierung bitten wir Sie, die Ehrungen ausschließlich digital über das Verwaltungssystem ComMusic durzuführen. 
Dies funktioniert sowohl über die Verein24Lite Versio,  wie über die WOM(Web-Anwendung) als auch die Serveranwendungen. 
Füllen Sie die Felder aus und senden Sie die Ehrung ab. Als Kreisverband genehmigen Sie die Ehrungen und übertragen diese an uns als Landesverband. 

Bei Fragen steht Heike Gansemer unter: heike.gansemer@lmv-rlp.de oder Telefon: 0151/41301189 (von 09:00 - 12:00 Uhr) gerne zur Verfügung.

Künftig werden wir regelmäßig Schulungen zum Ehrungswesen anbieten, Informationen und Termine darüber erhalten Sie über unseren Newsletter; Sie können diesen gerne hier abonnieren

Folgende Ehrungen können Sie bei uns beantragen: 

Die Ehrungen können sowohl für den Landesverband als auch BDMV-Ehrungen über das Programm ComMusic (jede Version) durchführen. Dazu werden wir künftig auch Schulungen anbieten, damit wir ab 2026 vollständig über diese Plattform und digital alle Ehrungen abwickeln können. Aktuell können Sie noch die Formulare nutzen und uns diese per Mail in die Geschäftsstelle senden. 

 

Hinsichtlich der besonderen Ehrungen ist zu beachten, dass generell die Ehrenordnung des Landesmusikverbandes RP e.V. Vorrang vor der Ehrenordnung der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände hat; d. h. erst wenn alle Ehrungsmöglichkeiten des LMV RP ausgeschöpft sind, können Ehrungen mit dem BDMV-Ehrungsantrag über den LMV RP bei der BDMV beantragt werden - außer bei Dirigent:innen 

 

Bei Ehrungen mit der Verdienstnadel oder Verdienstmedaille durch den Landesmusikverband RLP und bei Vereinsjubiläen behält sich der Landesverband die Durchführung (durch ein Mitglied des Präsidiums oder der Geschäftsführung) vor, es sei denn diese übertragen die Ehrung auf den Kreismusikverband. Wir bitten um die Einhaltung der 3- Monatsfrist zur Beantragung der Ehrung, damit wir die Termine entsprechend abstimmen können. Alle weiteren Informationen zu den Ehrungsrichtlinien und Voraussetzungen finden Sie in den Ehrungsordnungen. 

 

Bei Fragen hilft Ihnen gerne Frau Heike Gansemer weiter.  
 

Jugendehrungen

Jugendliche/ Junge Erwachsene können bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres folgende Ehrungen erhalten: 

  • für 5-jährige aktive Tätigkeit die Jugendehrennadel in Silber mit Silberkranz
  • für 10-jährige aktive Tätigkeit das Goldende Jugendehrenzeichen 

Ehrungen für Aktive 

  • für 10-jährige aktive Tätigkeit: Bronzenes Ehrenzeichen 
  • für 20-jährige aktive Tätigkeit: 
    Silbernes Ehrenzeichen
  • für 30-jährige aktive Tätigkeit: 
  • Goldenes Ehrenzeichen mit Zahl 30 
  • für 40-jährige & längere aktive Tätigkeit (50, 60 und 70 Jahre): 
    Goldenes Ehrenzeichen mit jeweiliger Jahreszahl sowie         Ehrenbrief.

Ehrungen für Ehrenamtlich Engagierte 

Als Anerkennung für besondere Verdienste um die Pflege, Förderung und Erhaltung der Volks- und Blasmusik verleiht der Landesmusikverband e.V. 

  • Verdienstnadel mit Urkunde
  • Verdienstmedaille mit Urkunde und Anstecknadel
  • Großes goldenes Jugendehrenzeichen mit Urkunde
  • Fördermedaille mit Urkunde und Anstecknadel (an Persönlichkeiten des Öffentlichen Lebens)

Ehrungen über die BDMV 

Sie können über die BDMV folgende Ehrungen durchführen lassen: 

  • Ehrungen für Orchester 
    für 50/ 75/ 100/ 125 Jahre 
  • Ehrungen für Dirigenten und Stabführer für 10/ 15/ 20 / 25/ 30 jährige Tätigkeit und darüber hinaus für alle weiteren 5 Jahre 
  • Ehrungen für Mitglieder der Vereinsvorstände oder Vorsitzende in Musikabteilungen für 10/ 15/ 20/ 25 jährige Tätigkeit und darüber hinaus für jeweils weitere 5 Jahre 
  • Ehrung für Präsidium, Vorsitzende und Vorstandsmitglieder der Bezirks-/Kreis- und Landesverbände für 10/ 15/ 20/ 25 jährige Tätigkeit und darüber hinaus alle weiteren 5 Jahre 
  • Ehrungen für Musiker:innen und Verantwortliche in den Vereinen & Kreisen für 5/ 10/ 20/ 25 / 30/ 40-jährige Tätigkeit und darüer hinaus für alle weiteren 10 Jahre 
  • Ehrugnen für fördernde Mitglieder für 10/ 20/ 25/ 30/ 40-jährige Mitgliedschaft und darüber hinaus alle 10 weiteren Jahre 
  • Gerhard-Weisser-Plakette (1x jährlich) auf Beschluss des Präsidiums für verdiente Persönlichkeiten in Vereinen-/ Kreisen- / Landes-/ Bundesebene oder sonstiger Persönlichkeiten (Anträge müssen bis 30.06. in der BDMV vorliegen für Ehrungen im Folgejahr) 

Ehrungen müssen 6 Wochen vor dem Ehrungstermin bei der BDMV Geschäftsstelle vorliegen. 

 

Ehrungen für Orchester müssen 3 Monate vor dem Ehrungstermin in der Gechäftsstelle vorliegen. 

 

Denken Sie bitte daran, dass die Ehrungen vorab über den Landesverband geprüft und freigegeben werden müssen und wir regulär 3-4 Wochen Bearbeitungszeit benötigen. 

 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

BDMV. eV. 

ProMusica-Plakette für 100 Jahre aktives Vereinsgeschehen 

Die PRO MUSICA-Plakette wird frühestens anlässlich des 100-jährigen Bestehens einer Musikvereinigung auf deren Antrag durch den Bundespräsidenten verliehen. Voraussetzung für die Verleihung ist der Nachweis, dass sich die Musikvereinigung in ernster und erfolgreicher musikalischer Arbeit der Pflege der instrumentalen Musik gewidmet und im Rahmen der örtlich gegebenen Verhältnisse künstlerische oder volksbildende Verdienste erworben hat. Eine nachträgliche Verleihung bei einem über 100-jährigen Bestehen ist selbstverständlich ebenfalls möglich.

 

Die PRO MUSICA-Plakette wird nach 100 Jahren ununterbrochener Tätigkeit nicht „automatisch“ verliehen, sondern muss beim BMCO e.V. Bundesmusikverband Chor- und Orchester -beantragt werden.

 

Antragsschluss ist der 30. Juni eines Jahres für eine Verleihung im Folgejahr.
 

Bitte planen Sie bei der Antragstellung genügend Zeit ein, da der Antrag über Ihren Fachverband bzw. Dachverband eingereicht werden muss. Sollten Sie in keinem Verband Mitglied sein, ist das jeweilige Ministerium für Kultur in Ihrem Bundesland Ihr Ansprechpartner.

 

Weitere Informationen zum Ablauf der Antragstellung finden Sie auf der Seite des BMCO. 

 

 

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