Dank der GlücksSprial-Lotterie von Lotto RLP werden seit 1970 unzählige wohltätige Projekte in der Musikkultur, Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz sowie Wohlfahrtspflege und dem Sport unterstützt. Diese Fördergelder aus der GlücksSpirale stellen für unsere Kreisverbände, die Vereine und uns unseren Landesverband ein unentbehrliches finanzielles Rückgrat dar.
Seit dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien für die
Vergabe von Förderungen aus der GlücksSpirale.
NEU: Förderungen für die Erlöse aus der GlücksSpirale können in diesem Jahr wie folgt gestellt werden:
Projekte im Zeitraum 1. Halbjahr 2025
Förderanträge für Projekte zwischen dem 01.01.2025 – 30.06.2025 können im Zeitraum 01.01.2025 – 15.02.2025 an die Geschäftsstelle des LMV RLP per Mail geschickt werden. Eine Genehmigung oder Ablehnung wird bis zum 15.03.2025 erfolgen.
Projekte im Zeitraum 2. Halbjahr 2025
Förderanträge für Projekte zwischen dem 01.07.2025 – 31.12.2025 können im Zeitraum 01.05.- 15.06.2025 an die Geschäftsstelle des LMV RLP per Mail geschickt werden. Eine Genehmigung oder Ablehnung wird bis zum 15.07.2025 erfolgen.
Bei Fragen steht Ihnen gerne die Geschäftsführerin, Jutta Mettig unter Tel: 0151/ 4035 4743 zur Verfügung.
Folgende Dokumente stehen Ihnen zum Download & Verwendung zur Verfügung:
- Übersicht der Förderkriterien
Der Landesmusikverband RLP behält sich vor, die Fördersummen an die aktuelle Höhe der gesamten Fördergelder jährlich anzupassen.
Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel, eine lebendige und vielfältige Musiklandschaft in Rheinland-Pfalz zu fördern. Wir sind der Dachverband der Musik im Bundesland und Ansprechpartner für Musikverbände und -vereine sowohl im Bereich der Amateurmusik als auch der professionellen Musikszene. Dabei ist die Förderung der Musikkultur in Rheinland-Pfalz ist eines der zentralen Themen des Landesmusikrats. Für Vereine, gemeinnützige Initiativen oder Verbände der Musikszene gibt es zwei Förderinstrumente –
das Laienmusikprogramm und die Kleinförderung.
Laienmusikprogramm
Durch dieses Förderprogramm können Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Kooperationsprojekte, Workshops und mehr unterstützt werden. Die Projekte müssen der Weiterentwicklung und/oder Zukunftssicherung der Amateurmusik dienen und mindestens einem der fünf thematischen Schwerpunkte des „Zukunftskonzepts Amateurmusik Rheinland-Pfalz“ zuzuordnen sein.
Bewerben können sich Vereine, gemeinnützige Initiativen oder Verbände der Amateurmusik in Rheinland-Pfalz mit Projekten, die in Rheinland-Pfalz stattfinden sollen. Antragsteller müssen beim Laienmusikprogramm nur 10% der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln tragen und der ausgewiesene Fehlbedarf soll bei mindestens 500 € liegen.
Kleinförderung
Im Rahmen der Kleinförderung haben gemeinnützige Vereine der rheinland-pfälzischen Musikszene die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss zu stellen. Ein vereinfachtes Antragsverfahren bei Instrumentenanschaffungen sieht vor, dass sowohl vor als auch nach der Anschaffung ein Antrag gestellt werden kann. Richtlinien und Formulare zur Antragsstellung im Rahmen der Kleinförderung finden Sie hier.
Landesmusikverband RLP e.V.
Landesgeschäftsstelle:
Alte Schlossstraße 2
56566 Neuwied-Engers
Tel: 0151/ 40354743
geschaeftsstelle@lmv-rlp.de
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