Förderungen aus den 
Erlösen der GlückSpirale

Dank der GlücksSprial-Lotterie von Lotto RLP werden seit 1970 unzählige wohltätige Projekte in der Musikkultur, Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz sowie Wohlfahrtspflege und dem Sport unterstützt. Diese Fördergelder aus der GlücksSpirale stellen für unsere Kreisverbände, die Vereine und uns unseren Landesverband ein unentbehrliches finanzielles Rückgrat dar.  

Seit dem 01. Januar 2023 gelten neue Förderrichtlinien für die 
Vergabe von Förderungen aus der GlücksSpirale. 

NEU: Förderungen für die Erlöse aus der GlücksSpirale können in diesem Jahr wie folgt gestellt werden: 

Projekte im Zeitraum 1. Halbjahr 2025
Förderanträge für Projekte zwischen dem 01.01.2025 – 30.06.2025 können im Zeitraum 01.01.2025 – 15.02.2025 an die Geschäftsstelle des LMV RLP per Mail geschickt werden. Eine Genehmigung oder Ablehnung wird bis zum 15.03.2025 erfolgen. 

Projekte im Zeitraum 2. Halbjahr 2025
Förderanträge für Projekte zwischen dem 01.07.2025 – 31.12.2025 können im Zeitraum 01.05.- 15.06.2025 an die Geschäftsstelle des LMV RLP per Mail geschickt werden. Eine Genehmigung oder Ablehnung wird bis zum 15.07.2025 erfolgen.  

Förderung GlücksSpriale
  1. Sie laden das Antragsformular auf der Homepage herunter
  2. Sie füllen das Formular digital aus oder drucken es aus und unterschreiben es - auch digitale Unterschriften werden von uns akzeptiert
  3. Sie senden den Antrag innerhalb der Ausschreibungsfristen (Projekte 1. Halbjahr 2025 vom 01.01. – 15.02.2025 / Projekte 2. Halbjahr 2025 vom 01.05. – 15.06.2025) per Mail an die Geschäftsstelle z.H. Jutta Mettig/Geschäftsführerin über: jutta.mettig@lmv-rlp.de mit dem Betreff „Förderantrag Glücksspirale“ 
  4. Sie bekommen eine Eingangsbestätigung per Mail 
  5. Nach dem Ausschreibungszeitraum erhalten Sie bis 15.03.2025 bzw. 15.07.2025 entweder die Genehmigung oder Ablehnung des Antrages per Mail. 
    Wir behalten uns vor – je nach Höhe der Gesamtförderzuschüsse für das Jahr – Projekte zur Nachwuchsgewinnung (Kinder bzw. Erwachsene), Projekte mit Jugendorchestern/Erwachsenenbläserklassen bzw. Kreismusikverbands- und Kreismusikjugend-Aktivitäten stärker im Förderfokus zu berücksichtigen, als einzelne Vereinsaktivitäten. 
  6. Nach Beendigung des Projekts haben Sie acht Wochen Zeit, uns den Verwendungsnachweis vorzulegen. Später eigehende Verwendungsnachweise können leider nicht mehr bei einer Auszahlung berücksichtigt werden. Die Vorlage für den Verwendungsnachweis finden Sie hier
  7. Nach der Einreichung des Verwendungsnachweises überweisen wir die Ihnen zugesagte Fördersumme auf das angegebene Konto

Bei Fragen steht Ihnen gerne die Geschäftsführerin, Jutta Mettig unter Tel: 0151/ 4035 4743 zur Verfügung. 

 

Folgende Dokumente stehen Ihnen zum Download & Verwendung zur Verfügung: 

 

- Übersicht der Förderkriterien

- Antrag auf Förderung 

- Verwendungsnachweis 

- Teilnehmerliste Erwachsene 

- Teilnehmerliste Jugendliche 

 

Der Landesmusikverband RLP behält sich vor, die Fördersummen an die aktuelle Höhe der gesamten Fördergelder jährlich anzupassen. 

Förderung beantragen - so geht´s 

Förderungen über den Landesmusikrat RLP 

Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz verfolgt das Ziel, eine lebendige und vielfältige Musiklandschaft in Rheinland-Pfalz zu fördern. Wir sind der Dachverband der Musik im Bundesland und Ansprechpartner für Musikverbände und -vereine sowohl im Bereich der Amateurmusik als auch der professionellen Musikszene. Dabei ist die Förderung der Musikkultur in Rheinland-Pfalz ist eines der zentralen Themen des Landesmusikrats. Für Vereine, gemeinnützige Initiativen oder Verbände der Musikszene gibt es zwei Förderinstrumente – 

das Laienmusikprogramm und die Kleinförderung.

 

Laienmusikprogramm

 

Durch dieses Förderprogramm können Einzelveranstaltungen, Veranstaltungsreihen, Kooperationsprojekte, Workshops und mehr unterstützt werden. Die Projekte müssen der Weiterentwicklung und/oder Zukunftssicherung der Amateurmusik dienen und mindestens einem der fünf thematischen Schwerpunkte des „Zukunftskonzepts Amateurmusik Rheinland-Pfalz“ zuzuordnen sein.
Bewerben können sich Vereine, gemeinnützige Initiativen oder Verbände der Amateurmusik in Rheinland-Pfalz mit Projekten, die in Rheinland-Pfalz stattfinden sollen. Antragsteller müssen beim Laienmusikprogramm nur 10% der Gesamtkosten aus eigenen Mitteln tragen und der ausgewiesene Fehlbedarf soll bei mindestens 500 € liegen. 

 

 

Kleinförderung

 

Im Rahmen der Kleinförderung haben gemeinnützige Vereine der rheinland-pfälzischen Musikszene die Möglichkeit, einen Antrag auf einen Zuschuss zu stellen. Ein vereinfachtes Antragsverfahren bei Instrumentenanschaffungen sieht vor, dass sowohl vor als auch nach der Anschaffung ein Antrag gestellt werden kann. Richtlinien und Formulare zur Antragsstellung im Rahmen der Kleinförderung finden Sie hier.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.